Abfindung (Faustformel)
Eine Abfindung ist die Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes; einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es in Deutschland nicht. Als Orientierung gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Diese Formel steht im Gesetz nur für die betriebsbedingte Kündigung mit Abfindungsangebot nach Paragraf 1a Kündigungsschutzgesetz.
Wie es in der Praxis läuft
Die Faustformel ist eine Verhandlungskonvention, kein Rechtsanspruch. Sie entstand aus der Praxis der Arbeitsgerichte, die bei Vergleichen häufig ein halbes Monatsgehalt pro Jahr ansetzen. Unternehmen nutzen sie gern als Anker, weil sie sich einfach rechnen lässt und für die Breite der Belegschaft gerecht wirkt.
Auf Führungsebene wird die Abfindung fast immer im Aufhebungsvertrag vereinbart. Die Formel steht dann als erstes Angebot im Raum, und die Personalabteilung präsentiert sie oft so, als wäre damit alles gesagt. Für Vorstände und GmbH-Geschäftsführer, die nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fallen, ist die Verhandlung häufig der einzige Weg, überhaupt Bedingungen zu gestalten.
Was das für Sie als Führungskraft bedeutet
Den Wert Ihrer Abfindung bestimmen andere Größen als die Betriebszugehörigkeit. Dazu zählen die Restlaufzeit Ihres Vertrags, das Prozessrisiko des Unternehmens, sein Interesse an Diskretion und Tempo sowie Ihre realistische Zeit bis zur nächsten Position. Die liegt auf Ihrer Ebene nach meiner Erfahrung oft bei neun bis zwölf Monaten, und genau diese Zeit soll die Abfindung überbrücken.
Steuerlich ist eine echte Abfindung sozialversicherungsfrei, aber in voller Höhe einkommensteuerpflichtig. Die Fünftelregelung mildert die Progression und wird seit 2025 nur noch über die Steuererklärung gewährt, nicht mehr über den Arbeitgeber. Zuflusszeitpunkt und Deklaration der einzelnen Bestandteile gehören in die Hände von Steuerberater und Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Worauf Sie achten sollten
Der häufigste Fehler: Es wird nur über die Abfindung gesprochen. Dabei liegt auf Top-Level oft ein Drittel des Werts in den anderen Positionen, in der Freistellung, der variablen Vergütung, dem Umgang mit dem Wettbewerbsverbot, dem Dienstwagen, dem Zeugnis und einem Budget für Outplacement oder Karriereberatung, das Sie selbst vergeben.
Ein zweiter Irrtum betrifft die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Wer dem Vertrag zustimmt, ohne dass die Kündigungsfrist eingehalten wird oder ein wichtiger Grund vorliegt, riskiert sie. Das gehört vor der Unterschrift geklärt, nicht danach.
Sabines Blick
Ich erlebe in Gesprächen mit Fachanwälten wie Till Hischemöller immer dasselbe Muster: Führungskräfte setzen den Rahmen selbst zu niedrig, weil sie mit der Faustformel „gerechnet haben“ und sich darauf etwas einbilden. Mein Rat: erst den Markt prüfen, dann verhandeln. Wer weiß, wie lange seine Neuorientierung realistisch dauert, verhandelt eine andere Zahl als jemand, der einfach dankbar ist, dass es geräuschlos läuft.