Golden Handshake
Golden Handshake bezeichnet eine großzügige Abfindung, mit der ein Unternehmen eine Führungskraft zum einvernehmlichen Ausscheiden bewegt. Anders als der Golden Parachute, der vorab im Vertrag für den Fall einer Übernahme vereinbart wird, entsteht der Golden Handshake meist in der Trennungsverhandlung selbst.
Wie es in der Praxis läuft
Wenn ein Gesellschafter oder Aufsichtsrat sich von einem Geschäftsführer trennen will, aber keinen Kündigungsgrund hat oder einen Streit vermeiden möchte, bietet er Geld für eine einvernehmliche Lösung: Aufhebungsvertrag gegen Abfindung. Je kürzer die Trennung dauern soll und je länger der Vertrag noch läuft, desto höher fällt die Summe aus. Die Formel aus dem Arbeitsrecht (ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr) ist auf dieser Ebene nur ein Ausgangspunkt; verhandelt wird die Restlaufzeit des Vertrags, die variable Vergütung, die Versorgungszusage und das Wettbewerbsverbot.
Der Golden Parachute dagegen steht schon im Dienstvertrag: eine Zusage für den Fall, dass das Unternehmen den Eigentümer wechselt und die Führungskraft ausscheidet. Er sichert ab, bevor etwas passiert; der Golden Handshake wird gezahlt, wenn es passiert ist.
Was das für Sie als Führungskraft bedeutet
Eine Abfindung ist kein Geschenk, sondern der Preis für Ihre Zustimmung. Das Unternehmen kauft Rechtssicherheit, Tempo und Ruhe. Ihre Verhandlungsposition hängt davon ab, wie teuer die Alternative für die Gegenseite ist: ein Vertrag, der noch zwei Jahre läuft, ein Wettbewerbsverbot mit Karenzentschädigung, eine Rechtsabteilung, die den Streit scheut.
Steuerlich wird eine Abfindung als Einkommen versteuert. Die Fünftelregelung nach Paragraf 34 EStG kann die Progression mildern; seit 2025 wird sie nicht mehr im Lohnsteuerabzug, sondern erst in der Steuererklärung berücksichtigt. Ob und wie sie greift und wie sich Auszahlungszeitpunkt und Ratenzahlung auswirken, klären Sie mit Steuerberater und Fachanwalt für Arbeitsrecht vor der Unterschrift.
Worauf Sie achten sollten
Der häufigste Irrtum: die Summe als Erfolg zu sehen und den Rest des Pakets zu übersehen. Zum Trennungspaket gehören Zeugnis, Sprachregelung nach außen, Freistellung, Umgang mit Boni und Aktienprogrammen, D&O-Nachhaftung, Dienstwagen und die Frage, ob das Wettbewerbsverbot aufgehoben wird. Ein hoher Scheck mit zwölf Monaten Wettbewerbsverbot kann weniger wert sein als ein mittlerer ohne. Zweiter Punkt: die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, die ein Aufhebungsvertrag auslösen kann, wenn die Formulierung nicht stimmt.
Sabines Blick
Ich erlebe Klienten, die stolz auf eine große Zahl sind und erst im Gespräch merken, dass sie die nächsten zwölf Monate nicht in ihrer Branche arbeiten dürfen. Die Abfindung finanziert dann das Wettbewerbsverbot, mehr nicht. Deshalb rechne ich mit Klienten das Paket als Ganzes durch, inklusive der Zeit, die sie bis zur neuen Position brauchen. Die beste Verhandlung ist die, nach der Sie schnell wieder im Markt sind.