Arbeitszeugnis für Führungskräfte
Das Arbeitszeugnis ist die schriftliche Beurteilung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber am Ende des Arbeitsverhältnisses. Ein qualifiziertes Zeugnis bewertet nach § 109 Gewerbeordnung neben Art und Dauer der Tätigkeit auch Leistung und Verhalten und muss wahr und zugleich wohlwollend formuliert sein.
Wie es in der Praxis läuft
Der Anspruch auf ein Zeugnis gilt für Arbeitnehmer, also auch für leitende Angestellte und Bereichsleiter. GmbH-Geschäftsführer und Vorstände sind keine Arbeitnehmer; ihr Anspruch ergibt sich aus § 630 BGB oder dem Dienstvertrag und wird meist im Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag geregelt. In der Praxis formulieren Führungskräfte ihr Zeugnis oft selbst vor, und die Gegenseite prüft. Die bekannten Notenformeln, etwa „stets zur vollsten Zufriedenheit“, gelten weiter, werden auf dieser Ebene aber seltener gelesen als die Beschreibung von Verantwortung und Ergebnissen.
Verjährung tritt nach drei Jahren ein, Ausschlussfristen im Vertrag können kürzer sein. Wer ein besseres als ein befriedigendes Zeugnis verlangt, trägt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Beweislast. Für die Durchsetzung ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht der richtige Ansprechpartner.
Was das für Sie als Führungskraft bedeutet
Je höher die Position, desto weniger entscheidet das Zeugnis. Personalberater und Gremien verlassen sich auf Referenzgespräche, auf Ergebnisse im Lebenslauf und auf das, was der Markt über Sie sagt. Ein Zeugnis wird gelesen, wenn es auffällt: durch eine Lücke, eine dürre Dankesformel oder einen Hinweis auf Konflikte. Fehlt es ganz, stellt der Berater Fragen.
Wichtig ist deshalb weniger die Note als die Beschreibung des Verantwortungsbereichs: Umsatz, Mitarbeiterzahl, Länder, Projekte, Berichtslinie. Diese Angaben bestätigen, was in Ihrem Lebenslauf steht, und genau dafür schaut ein Berater hinein.
Worauf Sie achten sollten
Verhandeln Sie den Zeugnistext als Teil des Aufhebungsvertrags, nicht danach. Ein häufiger Fehler ist, den Wortlaut dem Arbeitgeber zu überlassen und erst nach Monaten zu reklamieren. Vereinbaren Sie, dass der Text als Anlage beiliegt oder dass Sie ihn vorformulieren. Achten Sie auf eine Schlussformel mit Dank und Bedauern und auf das Ausstellungsdatum, das zum Austrittstermin passen sollte.
Ein Zwischenzeugnis vor einem Wechsel des Vorgesetzten sichert die bisherige Bewertung ab, weil das Endzeugnis davon nicht ohne Grund abweichen darf.
Sabines Blick
Ich lese Zeugnisse meiner Klienten einmal, und zwar auf das, was ein Headhunter darin sucht: Stimmen Zahlen und Verantwortung mit dem Lebenslauf überein, und gibt es Formulierungen, die nach Streit klingen? Der Rest ist Rechtsfrage, und die gehört zum Anwalt.