Freistellung
Die Freistellung entbindet eine Führungskraft nach der Trennung von der Arbeitspflicht bei laufenden Bezügen, meist bis zum Vertragsende. Im Aufhebungsvertrag sollte sie unwiderruflich sein, ohne Anrechnung anderweitigen Verdienstes und mit einer Sprinterklausel, die einen früheren Ausstieg gegen Abfindungserhöhung erlaubt.
Wie es in der Praxis läuft
Nach dem Trennungsgespräch folgt bei Führungskräften fast immer die Freistellung. Das Unternehmen will keinen Geschäftsführer im Haus, der schon weg ist, und die Führungskraft will nicht täglich erklären, warum sie noch da ist. Die Bezüge laufen bis zum Vertragsende weiter, Resturlaub wird angerechnet, der Zugang zu Systemen endet meist am selben Tag.
Rechtlich unterscheidet man die widerrufliche von der unwiderruflichen Freistellung. Nur die unwiderrufliche gibt Ihnen Sicherheit, denn bei der widerruflichen kann das Unternehmen Sie zurückrufen. Ob ein neues Gehalt auf die laufenden Bezüge angerechnet wird, regelt der Vertrag; ohne ausdrücklichen Ausschluss greift Paragraf 615 BGB. Beides gehört zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Was das für Sie als Führungskraft bedeutet
Die Uhr läuft ab der Freistellung, nicht ab dem Beginn Ihrer Neuorientierung. Headhunter und Entscheider lesen Lücken im Lebenslauf in einer Spirale: Monat eins und zwei gelten als normal, ab Monat drei kommen erste Fragezeichen, ab Monat sechs ernsthafte Zweifel. Eine Neuorientierung auf Führungsebene dauert nach meiner Erfahrung heute neun Monate und mehr.
Die Rechnung ist einfach. Sechs Monate Auszeit plus neun Monate Sondierung ergeben fünfzehn Monate, in denen die Abfindung schmilzt und die Fragen lauter werden. Wer dann unter Druck steht, nimmt die Position eine Ebene tiefer. Und der Weg zurück auf die alte Ebene dauert Jahre, wenn er überhaupt gelingt.
Worauf Sie achten sollten
Drei Klauseln entscheiden über den Wert Ihrer Freistellung: unwiderruflich, ohne Anrechnung anderweitigen Verdienstes, mit Sprinterklausel. Die Sprinterklausel erlaubt Ihnen, früher auszuscheiden, wenn eine neue Position da ist, und wandelt einen Teil der gesparten Bezüge in Abfindung um. Ohne sie zahlt sich Tempo für Sie nicht aus.
Der häufigste Irrtum: „Ich habe ja noch zwölf Monate Zeit.“ Der Vertrag läuft, aber der Markt wartet nicht. Wer die Freistellung als bezahlten Urlaub liest, verwechselt die finanzielle Sicherheit mit der beruflichen. Die eine hält ein Jahr, die andere braucht dieses Jahr.
Sabines Blick
Ich empfehle ein Mikro-Sabbatical von sechs bis acht Wochen. Abstand gewinnen, ausschlafen, den Ärger abbauen, der sonst in jedes Gespräch sickert. Danach braucht es Struktur: ein klares Zielbild, eine Positionierung, eine Liste von Unternehmen und Beratern. Das Ziel ist, nach acht Wochen im Markt zu sein, nicht nach acht Monaten. Was Klienten nach dem ersten Gespräch mit einem Personalberater oft zurückmelden, ist ein Gefühl, das sie lange nicht hatten: wieder gefragt zu sein. Dieses Gefühl kommt nicht vom Warten.