Garden Leave
Garden Leave bezeichnet die bezahlte Freistellung einer Führungskraft nach der Kündigung bis zum Ende der Kündigungsfrist. Die Vergütung läuft weiter, der Zugang zu Unternehmen, Kunden und Daten endet, und meist gilt in dieser Zeit ein Verbot, für einen Wettbewerber tätig zu werden. Der Begriff kommt aus dem britischen Arbeitsrecht.
Wie es in der Praxis läuft
Kündigt eine Führungskraft oder wird ihr gekündigt, hat das Unternehmen ein Interesse daran, dass sie Kunden, Strategie und Team nicht mehr beeinflusst. Also wird sie freigestellt: Der Schreibtisch wird geräumt, Zugänge werden gesperrt, das Gehalt fließt weiter. Im angelsächsischen Raum heißt das Garden Leave, weil der Betroffene theoretisch im Garten sitzen kann. In Deutschland ist es rechtlich eine Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung, die entweder im Vertrag vorgesehen ist oder im Aufhebungsvertrag vereinbart wird.
Üblich ist die unwiderrufliche Freistellung, bei der offener Urlaub angerechnet wird. Das Arbeitsverhältnis besteht in dieser Zeit fort, mit allen Nebenpflichten: Verschwiegenheit, Treuepflicht und in der Regel das Verbot, für einen Konkurrenten zu arbeiten, bis der Vertrag endet. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot beginnt erst danach.
Was das für Sie als Führungskraft bedeutet
Garden Leave ist eine Zeitspanne, die Ihnen bezahlt wird und die Sie frei gestalten können, mit einer Einschränkung: Sie dürfen in der Regel noch nicht beim neuen Arbeitgeber anfangen. Bei Kündigungsfristen von sechs bis zwölf Monaten auf Geschäftsführerebene sind das Monate, in denen Sie sondieren, Gespräche führen und einen Vertrag unterschreiben können, der nach Ablauf der Frist beginnt.
Zugleich sind Sie noch Mitarbeiter des alten Unternehmens, und der Markt weiß es oft. Wie Sie über die Trennung sprechen und ob Sie als freigestellt oder als „im Übergang“ wahrgenommen werden, beeinflusst Ihre Verhandlungsposition.
Worauf Sie achten sollten
Klären Sie, ob die Freistellung widerruflich ist. Bei einer widerruflichen Freistellung kann das Unternehmen Sie zurückrufen, was neue Gespräche erschwert. Klären Sie, ob Nebentätigkeiten und die Aufnahme einer neuen Position vor Fristende erlaubt sind oder eine Anrechnung von Zwischenverdienst droht. Und klären Sie, was Sie nach außen sagen dürfen. Diese Punkte gehören in den Aufhebungsvertrag und sind Sache eines Fachanwalts für Arbeitsrecht.
Sabines Blick
Die ersten Wochen der Freistellung sind für viele Klienten eine Mischung aus Erleichterung und Leere. Mein Rat ist immer derselbe: zwei Wochen Pause, dann Arbeit am eigenen Fall. Wer die Freistellung als Suchzeit nutzt, hat am Vertragsende oft schon einen neuen Vertrag in der Tasche. Wer wartet, bis das Gehalt endet, beginnt die Sondierung unter Druck. Zwischen beiden liegen im Ergebnis häufig sechs Monate Einkommen.