Kündigungsfrist für Führungskräfte
Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen Zugang der Kündigung und Ende des Vertrags. Für Arbeitnehmer regelt § 622 BGB Mindestfristen nach Betriebszugehörigkeit; für Geschäftsführer und Vorstände ergeben sich die Fristen aus dem Dienstvertrag, bei Vorständen zusätzlich aus der Bestelldauer nach § 84 Aktiengesetz.
Wie es in der Praxis läuft
Für Arbeitnehmer, auch leitende Angestellte, gilt § 622 BGB: nach zwei Jahren ein Monat zum Monatsende, nach zehn Jahren vier Monate, nach zwanzig Jahren sieben Monate, jeweils für die Kündigung durch den Arbeitgeber. Verträge auf Führungsebene verlängern diese Fristen regelmäßig auf sechs bis zwölf Monate zum Quartals- oder Jahresende, meist für beide Seiten gleich.
Bei GmbH-Geschäftsführern ist der Dienstvertrag maßgeblich; häufig stehen dort sechs oder zwölf Monate, bei Fremdgeschäftsführern wendet die Rechtsprechung im Zweifel § 622 BGB entsprechend an. Vorstände einer AG werden für höchstens fünf Jahre bestellt, der Dienstvertrag ist an die Bestellung gekoppelt und ordentlich meist nicht kündbar. Abberufung und Vertragsende fallen deshalb oft auseinander: Das Amt endet sofort, die Vergütung läuft weiter. Diese Fragen gehören zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Gesellschaftsrecht.
Was das für Sie als Führungskraft bedeutet
Eine lange Frist schützt Sie bei einer Trennung und bremst Sie beim Wechsel. Ein Personalberater fragt im ersten Gespräch nach Ihrer Verfügbarkeit, und „in zwölf Monaten“ ist für viele Mandate zu spät. Unternehmen lösen das mit Freistellung oder einem Aufhebungsvertrag, der neue Arbeitgeber manchmal mit einer Ausgleichszahlung für entgangene Vergütung.
Die Frist ist zugleich Verhandlungsmasse. Wer sechs Monate Frist hat und sofort gehen könnte, kann dafür etwas verlangen; wer sofort gehen muss, aber zwölf Monate Frist hat, hat eine starke Position für die Abfindung.
Worauf Sie achten sollten
Prüfen Sie bei jedem neuen Vertrag drei Punkte: Gilt die Frist für beide Seiten gleich, zu welchem Termin endet sie, und wie verhält sie sich zur Bestellung als Organ. Eine Kopplungsklausel, nach der der Dienstvertrag mit der Abberufung automatisch endet, ist für Sie ungünstig und verhandelbar.
Ein häufiger Irrtum: Die gesetzliche Frist des Arbeitnehmers, vier Wochen, gelte auch für Sie. Auf Ihrer Ebene steht fast immer eine vertragliche Frist, und die zählt. Lesen Sie sie, bevor Sie einem Berater einen Starttermin nennen.
Sabines Blick
Ich erlebe regelmäßig, dass Führungskräfte einem Headhunter „ab sofort“ sagen und erst danach in ihren Vertrag schauen. Steht dort eine Frist von neun oder zwölf Monaten zum Jahresende, ist das Mandat oft schon vergeben, bevor das Missverständnis auffällt. Verfügbarkeit ist auf Ihrer Ebene ein Auswahlkriterium, deshalb kläre ich sie mit Klienten vor dem ersten Beratergespräch.