Outplacement
Outplacement ist Beratung zur beruflichen Neuorientierung, die das Unternehmen für ausscheidende Mitarbeitende und Führungskräfte finanziert, meist als Posten im Trennungspaket. Der Anbieter ist verhandelbar, und die Zusage gehört mit Betrag und Laufzeit in den Aufhebungsvertrag.
Wie es in der Praxis läuft
Steht eine Trennung an, bietet das Unternehmen häufig ein Outplacement an, oft über einen Rahmenvertrag mit einem der großen Häuser. Die Personalabteilung nennt ein Programm, der Berater ruft an, und innerhalb weniger Wochen beginnt ein Ablauf aus Standortbestimmung, Unterlagen, Bewerbungsstrategie und Gesprächstraining. Programme laufen je nach Ebene sechs bis zwölf Monate, manche bis zur Unterschrift unter den neuen Vertrag.
Für Führungskräfte kosten solche Programme üblicherweise zwischen 15 und 25 Prozent des letzten Jahresbruttos. Bei 250.000 Euro Jahresgehalt sind das zwischen 37.000 und über 60.000 Euro. Nach § 3 Nr. 19 EStG ist die Leistung für Sie steuerfrei, anders als die Abfindung.
Was das für Sie als Führungskraft bedeutet
Outplacement ist kein Geschenk. Das Budget ist Teil der Gesamtkalkulation des Unternehmens, und oft bedeutet mehr Outplacement weniger Abfindung. Beides gehört deshalb in dieselbe Verhandlung. Wer das Programm dankbar annimmt, ohne nach dem Betrag zu fragen, verschenkt eine Position.
Die großen Häuser leisten gute Arbeit für das mittlere Management. Ab der Geschäftsführungsebene, grob ab 150.000 bis 160.000 Euro Jahresgehalt, wird der Markt verdeckt. Positionen werden dort über Gespräche mit Gesellschaftern, Beiräten und Personalberatern vergeben, nicht über Bewerbungen, und ein Standardprogramm, das auf Unterlagen und Stellenanzeigen aufbaut, arbeitet dann am falschen Ort.
Worauf Sie achten sollten
Lassen Sie sich das Budget zusichern, nicht den Anbieter. Rahmenverträge des Unternehmens binden Sie nicht; Sie können den Betrag für eine Beratung Ihrer Wahl einsetzen, wenn das im Aufhebungsvertrag so steht. Dort gehören Betrag, Laufzeit, Wahlfreiheit und Auszahlungsmodus hinein. Für die rechtliche Gestaltung ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht die richtige Adresse. Ein häufiger Irrtum: „Das Programm ist ja umsonst.“ Es ist bezahlt, mit Geld, das sonst in Ihrer Abfindung läge.
Sabines Blick
Ich habe beide Seiten gesehen: die Programme von innen und Führungskräfte, die nach sechs Monaten darin zu mir kamen, mit perfekten Unterlagen und ohne ein einziges Gespräch auf ihrer Ebene. Mein Sparring ist etwas anderes, Einzelberatung durch eine ehemalige Headhunterin, ohne Programmablauf, mit dem Fokus auf den Markt, der nicht ausgeschrieben wird. Beides hat seinen Platz. Entscheidend ist, dass Sie wählen und nicht die Personalabteilung.