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Begriff

Personalberatung oder Personaldienstleister?

Definition

Ein Personaldienstleister bringt Bewerber aus ihrer Datenbank mit offenen Stellen zusammen und erhält bei Vertragsabschluss ein Erfolgshonorar. Eine Personalberatung arbeitet exklusiv im Auftrag eines Unternehmens, sucht gezielt nach einem Anforderungsprofil und wird unabhängig vom Erfolg in Raten bezahlt.

Wie es in der Praxis läuft

Der Personaldienstleister lebt vom Volumen. Er sammelt Profile, oft über Anzeigen und Registrierungen auf seiner Website, und schickt sie an Unternehmen, die eine Stelle gemeldet haben. Bezahlt wird er nur bei Einstellung, üblich sind 20 bis 30 Prozent des ersten Jahresgehalts. Häufig arbeiten mehrere Personaldienstleister parallel am selben Auftrag. Der Schwerpunkt liegt auf Fachkräften und dem unteren bis mittleren Management.

Der Personalberater bekommt ein Mandat. Er klärt mit dem Unternehmen das Profil, recherchiert Zielunternehmen, spricht Kandidaten direkt an, führt Interviews und präsentiert eine Shortlist. Sein Honorar, oft ein Drittel des Jahreszielgehalts, fließt in Raten: bei Beauftragung, bei Shortlist, bei Vertrag. Auf Geschäftsführungs- und Vorstandsebene arbeitet fast ausschließlich dieses Modell, bekannt als Retained Search oder Executive Search.

Was das für Sie als Führungskraft bedeutet

Beide arbeiten für das Unternehmen, keiner für Sie. Der Unterschied liegt in der Frage, wie Sie überhaupt in den Prozess kommen. Beim Personaldienstleister reicht eine Registrierung, er sucht dann, wohin Ihr Profil passt. Beim Berater kommen Sie nur über eine laufende Suche hinein: Er ruft an, weil Sie zu einem konkreten Profil passen.

Auf Ihrer Ebene heißt das: Positionen ab einer gewissen Größenordnung laufen über Berater, nicht über Personaldienstleister. Wer als Geschäftsführer bei einem Personaldienstleister registriert ist, bekommt Angebote unterhalb seiner Ebene und wartet vergeblich auf die passenden.

Worauf Sie achten sollten

Ein Anbieter, der von Ihnen Geld für die Suche verlangt, ist weder Personaldienstleister noch Berater, sondern ein Dienstleister für Bewerber. Das kann legitim sein, Karriereberatung ist so ein Fall, aber es ist kein Zugang zu Mandaten. Fragen Sie bei jeder Ansprache, ob ein konkreter Auftrag vorliegt und wer der Auftraggeber ist.

Ein häufiger Irrtum: „Headhunter“ sei ein geschützter Begriff. Jeder darf sich so nennen. Die Unterscheidung treffen Sie über das Honorarmodell und die Arbeitsweise, nicht über den Titel auf der Visitenkarte.

Sabines Blick

Ich habe als Beraterin mit Mandat gearbeitet und kenne beide Welten. Die meisten Klienten, die zu mir kommen, haben ihre Zeit bei den falschen Adressen verbracht: registriert bei Personaldienstleistern, unbekannt bei den Beratern, die ihre Ebene besetzen. Diesen Fehler korrigieren wir zuerst.

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