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Aufhebungsvertrag

Sie haben mehr Gestaltungsmacht, als Sie vielleicht denken

Der Moment, der alles verändert

Ein Aufhebungsvertrag auf dem Tisch trifft die meisten Top-Führungskräfte unvorbereitet. Es geht um Ihre Existenzgrundlage, um Ihren Ruf und um die Frage, wie es jetzt weitergeht. In diesem Moment reagieren selbst erfahrene Manager emotional – und genau darauf setzen manche Arbeitgeber.
Der teuerste Fehler passiert in den ersten Minuten: eine vorschnelle Zusage, eine beiläufige Bemerkung, ein zu früh unterschriebenes Papier. Dabei dürfen Sie sich Zeit nehmen. Hören Sie zu, kommentieren Sie nichts und holen Sie sich Rat, bevor Sie sich positionieren.
Die am meisten unterschätzte Wahrheit: Auch wenn Sie selbst gehen wollen, lassen sich Abfindung, Outplacement und Zeugnis aktiv gestalten. Übernehmen Sie die Führung – mit Rat und Tat an Ihrer Seite. Denn wer seine rechtliche Position kennt, verhandelt anders: „Das Wissen verändert die Haltung.“
Im Gespräch: Fachanwalt für Arbeitsrecht Till Hischemöller

Vier Impulse aus dem Gespräch

Aufhebungsvertrag verhandeln
1
Kennen Sie Ihre Position, bevor es kriselt

Ihre kündigungsrechtliche Position sollten Sie kennen, bevor es kritisch wird – so selbstverständlich „wie Zähneputzen“.
2
Im Trennungsgespräch: erstmal zuhören

Zuhören, nichts zusagen, beraten lassen. Das ist keine Schwäche, sondern Verhandlungsführung.
3
Verhandeln Sie das Gesamtpaket

Ein finanziertes Outplacement gehört fast noch vor die Abfindung – und den Berater wählen Sie selbst, auch wenn es Rahmenverträge gibt. Warum? Weil es Ihre Zeit der Neuorientierung deutlich verkürzt.
4
Eine Trennung ist der Anfang von etwas Neuem

Ihre Erfolge gehören jetzt sichtbar gemacht, die Opferrolle können andere spielen.
Was Top-Manager beim Aufhebungsvertrag unterschätzen und welche Punkte Sie konkret verhandeln sollten, hören Sie in voller Länge in meinem Podcast:

„Aufhebungsvertrag verhandeln: Das unterschätzen Top-Manager – und was sie verhandeln sollten“

Gerne können Sie mich oder RA Till Hischemöller bei Rückfragen zu einem Aufhebungsvertrag gerne kontaktieren

Sabine Lanius
E-Mail: lanius@sabine-lanius.de
RA Till Hischemöller
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Coach und Outplacement-Berater; ein Kooperationspartner, den ich schätze.
E-Mail: info@th-arbeitsrecht.de
Web: www.th-arbeitsrecht.de
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