Zum Inhalt springen
Karriere-Blog · Neuorientierung

Zwischenzeugnis vor dem Chefwechsel: Sichern Sie Ihre Leistung jetzt

Veröffentlicht
Lesezeit
rund sechs Minuten
Für wen
Für Führungskräfte der ersten und zweiten Ebene, deren Vorgesetzter, Vorstand oder Gesellschafter wechselt oder deren Bereich umgebaut wird.

Ihr Vorgesetzter verlässt das Unternehmen, oder ein neuer Vorstand übernimmt Ihr Ressort. Noch ist nichts entschieden, und doch ahnen Sie, dass sich gerade viel verschiebt. Der Mensch, der Ihre Leistung der letzten Jahre am besten beurteilen kann, ist bald nicht mehr da. Ein Zwischenzeugnis hält diese Beurteilung fest, solange sie noch jemand aus eigener Anschauung schreiben kann. Dieser Artikel zeigt, wann der richtige Anlass ist, wie Sie das Zeugnis einholen, ohne Misstrauen zu wecken, und worauf Sie beim Inhalt achten. Dadurch haben Sie ein belastbares Dokument in der Hand, ganz gleich, wie sich die neue Führung entwickelt.

Warum der Zeitpunkt vor dem Wechsel zählt

Ein Zeugnis ist so gut wie die Person, die es schreibt. Ihr bisheriger Vorgesetzter kennt Ihre Projekte, Ihre Ergebnisse und die Umstände, unter denen Sie sie erreicht haben. Ein Nachfolger kennt davon bestenfalls die Zahlen. Wenn Sie in zwei Jahren ein Endzeugnis brauchen, schreibt es womöglich jemand, der Sie nur wenige Monate erlebt hat, und vielleicht in einer Phase, in der es zwischen Ihnen nicht mehr passt.

Das Zwischenzeugnis sichert die Beurteilung aus der Zeit, in der sie fundiert war. Es wird später regelmäßig als Grundlage für das Endzeugnis herangezogen. Weicht ein späteres Zeugnis ohne erkennbaren Grund stark ab, muss der Arbeitgeber das begründen können. Ihr Spielraum ist damit größer, als wenn Sie ohne jedes Dokument dastehen.

Ein neuer Chef ist kein Anlass zur Sorge. Er ist ein Anlass, vorbereitet zu sein. Wer in dieser Phase ruhig handelt, statt abzuwarten, behält seine Optionen offen.

Wann Sie ein Zwischenzeugnis verlangen können

Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis gibt es nicht. Anerkannt ist er aber, wenn ein berechtigter Grund vorliegt. Dazu zählen nach gängiger Rechtsprechung typischerweise:

  • der Wechsel des direkten Vorgesetzten,
  • eine Umstrukturierung, Versetzung oder eine wesentliche Änderung Ihres Aufgabenbereichs,
  • ein Verkauf des Unternehmens oder ein Betriebsübergang,
  • eine längere Unterbrechung wie ein Sabbatical.

Viele Tarifverträge und manche Arbeitsverträge regeln den Anspruch ausdrücklich. Für Geschäftsführer einer GmbH gelten teils andere Grundlagen als für Angestellte. Ein Blick in den eigenen Vertrag lohnt sich, und bei Unsicherheit ein kurzes Gespräch mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

Wie Sie das Zeugnis unauffällig einholen

Die Sorge vieler Führungskräfte: Wer ein Zwischenzeugnis verlangt, signalisiert Abwanderung. Das lässt sich vermeiden, wenn Sie den Anlass nennen, der ohnehin auf dem Tisch liegt. Der Wechsel des Vorgesetzten ist ein sachlicher Grund, den jeder Personalbereich kennt.

Bewährt hat sich ein kurzes persönliches Gespräch mit dem scheidenden Vorgesetzten, bevor Sie die schriftliche Bitte an den Personalbereich richten. Ein Satz wie „Wir haben die letzten Jahre eng zusammengearbeitet, und ich würde diese Zeit gern in einem Zwischenzeugnis festhalten, solange Sie es aus eigener Anschauung beurteilen können“ ist für beide Seiten nachvollziehbar. Er würdigt die Zusammenarbeit und begründet den Zeitpunkt.

Bieten Sie an, eine Stichpunktliste Ihrer wichtigsten Aufgaben und Ergebnisse zu liefern. Das ist üblich und erleichtert die Arbeit. Bei manchen Unternehmen wird sogar erwartet, dass Sie einen Entwurf vorlegen. Formulieren Sie ihn sachlich und nah an den Fakten. Ein überladener Entwurf wird eher gekürzt als übernommen.

Auch der Zeitpunkt der Bitte zählt. Am besten sprechen Sie das Thema an, sobald der Wechsel offiziell bekannt ist, und nicht erst in den letzten Tagen vor dem Abschied. Dann hat Ihr Vorgesetzter noch Zeit und Ruhe, und der Personalbereich kann den Entwurf vor seinem Ausscheiden abstimmen. Wer zu lange wartet, bekommt das Zeugnis womöglich von jemandem unterschrieben, der Sie kaum kennt.

Was in einem Zwischenzeugnis auf Führungsebene stehen sollte

Ein Arbeitszeugnis für Führungskräfte wird anders gelesen als eines für Fachkräfte. Personalberater und Entscheider achten weniger auf Floskeln als auf Substanz. Folgende Elemente sollten erkennbar sein:

  1. Verantwortungsumfang: Budget, Umsatz, Anzahl der Mitarbeitenden, Zahl der direkten Berichtslinien, Regionen.
  2. Ergebnisse: zwei bis vier konkrete Erfolge, möglichst mit Zahlen, etwa Margenverbesserung, erfolgreiche Integration oder Marktausbau.
  3. Führungsleistung: wie Sie geführt haben, ob Sie Teams aufgebaut, Nachfolger entwickelt oder Veränderungen getragen haben.
  4. Verhalten: gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Mitarbeitenden und, bei Führungskräften wichtig, gegenüber Gremien und externen Partnern.
  5. Gesamturteil und Schlussformel: Beim Zwischenzeugnis entfällt die Bedauernsformel, an ihre Stelle tritt der Dank für die bisherige Zusammenarbeit und der Wunsch, sie fortzusetzen.

Lesen Sie den Entwurf so, wie ein Fremder ihn liest. Fehlt ein wichtiges Projekt, fehlt eine Verhaltensebene, oder steht ein auffallend knapper Satz neben einem ausführlichen, dann fällt genau das auf. Bitten Sie um Korrektur, solange der Verfasser noch im Haus ist.

Achten Sie auch auf die Zeugnissprache. Formulierungen wie „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ stehen für eine sehr gute Bewertung, schon ein fehlendes „stets“ verschiebt das Urteil spürbar. Ebenso aufmerksam gelesen wird die Reihenfolge beim Verhalten: Werden Mitarbeitende vor Vorgesetzten genannt oder fehlen sie ganz, fragt sich ein erfahrener Leser, warum. Auf Führungsebene erwarten Entscheider zudem Aussagen zur strategischen Wirkung, nicht nur zur Zuverlässigkeit im Tagesgeschäft.

Was Sie mit dem Zeugnis anfangen

Bewahren Sie das Zwischenzeugnis gut auf und nutzen Sie es zunächst nicht. Sein Wert liegt in der Sicherheit, die es Ihnen gibt. Sollte sich die Zusammenarbeit mit der neuen Führung schwierig entwickeln, haben Sie eine belastbare Grundlage für Verhandlungen und für Ihre nächsten Gespräche. Sollte sie gut verlaufen, haben Sie nichts verloren.

Viele Führungskräfte merken erst im Rückblick, dass der Chefwechsel der Moment war, an dem sich ihre Lage verschoben hat. Wer dann ein Dokument in der Hand hat, verhandelt aus einer ruhigeren Position. Und wer zusätzlich weiß, wie er am Markt steht, verliert keine Monate mit Abwarten. Es lohnt sich, auf die Warnsignale zu achten, bevor sie unübersehbar werden.

Häufige Fragen

Kann mein Arbeitgeber das Zwischenzeugnis verweigern?

Liegt ein berechtigter Grund vor, etwa ein Vorgesetztenwechsel, wird er sich in der Regel nicht verweigern können. Fehlt ein solcher Grund, ist die Lage weniger klar. Erfahrungsgemäß wird eine sachlich begründete Bitte selten abgelehnt. Bei Streit hilft eine arbeitsrechtliche Beratung.

Muss ich sagen, wofür ich das Zeugnis brauche?

Sie müssen keinen Wechselwunsch offenlegen. Es genügt, den Anlass zu nennen, etwa den Wechsel Ihres Vorgesetzten oder die Umstrukturierung Ihres Bereichs. Das ist sachlich und wahr.

Ist ein Zwischenzeugnis für Personalberater überhaupt relevant?

Auf Top-Level spielen Zeugnisse im Erstgespräch eine geringere Rolle als Referenzen und Ihr Auftritt. Spätestens im Auswahlverfahren werden Unterlagen aber geprüft, und Lücken fallen auf. Ein aktuelles, gut formuliertes Zeugnis erspart Ihnen Erklärungen.

Sabine Lanius
Über die Autorin

Sabine Lanius ist Executive Karriereberaterin und ehemalige Headhunterin. Aktiv im Bereich Executive Sparring, Executive Search und berufliche Neuorientierung seit 1998. Rund 1.500 Führungskräfte beraten. Unabhängig von Unternehmen und Personalberatungen.

Wer könnte Ihre Leistung der letzten Jahre heute am besten beurteilen, und wie lange ist diese Person noch in Ihrem Unternehmen?

Ein Erstgespräch mit Sabine Lanius.

Zwanzig Minuten am Telefon, vertraulich, kostenfrei. Sie schildern Ihre Lage, ich frage nach und höre zu. Am Ende sage ich Ihnen offen, ob ich für Ihren Weg die Richtige bin.

20 Minuten, kostenfrei und vertraulich