Die Abfindung ist kein Ruhestand.
Wer Paket und nächsten Schritt getrennt entscheidet, verhandelt besser und ist früher wieder im Spiel.
Der Aufhebungsvertrag liegt auf dem Tisch, und unten steht eine Zahl, die größer ist als alles, was Sie bisher auf einmal überwiesen bekommen haben. Viele Führungskräfte beruhigt diese Zahl. Gleichzeitig lähmt sie: Solange das Paket nicht steht, scheint jede Überlegung zum nächsten Schritt verfrüht, und danach scheint sie nicht mehr dringend. Dieser Beitrag zeigt, warum eine Abfindung eine Übergangsfinanzierung ist und keine Altersvorsorge, was viele härter trifft als der finanzielle Einschnitt, und warum zwei Fragen zwei getrennte Antworten brauchen. Dadurch verhandeln Sie Ihr Paket mit Blick auf das, was Sie danach vorhaben, und verlieren keine Monate zwischen Unterschrift und Markt.
Seit 1998 erlebe ich Trennungen auf Führungsebene von beiden Seiten: früher als Headhunterin, die die Nachfolge gesucht hat, heute als Beraterin der Führungskraft, die geht. Im Erstgespräch sitzt mir oft genau dieser Mensch gegenüber. Das Paket ist unterschrieben oder liegt auf dem Tisch, die Summe ist ordentlich, und trotzdem kommt die Entscheidung über den nächsten Schritt nicht in Gang. Das hat selten mit Bequemlichkeit zu tun. Es hat damit zu tun, dass zwei Fragen in einer stecken, die man auseinandernehmen muss.
Was die Summe mit Ihrer Entscheidung macht
Eine hohe Abfindung wirkt wie ein Polster, und genau so fühlt sie sich in den ersten Wochen auch an. Der Druck ist raus, die laufenden Kosten sind gedeckt, das Konto sieht besser aus als je zuvor. Aus diesem Gefühl entstehen zwei Gedanken, oft im selben Satz.
Der erste: „Ich habe ja Zeit.“ Der zweite, leiser: „Vielleicht muss ich gar nicht mehr.“ Beide sind verständlich. Wer zwanzig Jahre lang Budgets, Teams und Quartalszahlen getragen hat, darf sich ein paar Wochen Luft wünschen.
Das Problem liegt woanders. Die Summe beantwortet eine Frage, die Sie gar nicht gestellt haben, nämlich ob Sie sich das Aufhören leisten können. Die eigentliche Frage bleibt offen: Was wollen Sie in den nächsten zehn, fünfzehn Jahren beruflich bewirken? Solange die Zahl im Raum steht, schiebt sie diese Frage nach hinten. Aus einer bewussten Pause wird so ein Ruhestand, den niemand beschlossen hat.
Rechnen Sie die Abfindung als Brücke
Eine Abfindung ist eine Übergangsfinanzierung. Sie soll die Zeit bis zur nächsten Position überbrücken und den Verlust des Arbeitsplatzes ausgleichen. Als Altersvorsorge ist sie selten gerechnet, auch wenn der Betrag danach aussieht.
Die ehrliche Rechnung beginnt mit dem Nettobetrag, nicht mit der Zahl im Vertrag. Wie viel nach Steuer bleibt, hängt vom Zeitpunkt der Auszahlung und von Ihren übrigen Einkünften im selben Jahr ab. Dann kommen die Posten, die bisher Ihr Arbeitgeber mitgetragen hat: Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung, Dienstwagen, Versicherungen. In einer Lücke zahlen Sie das je nach Situation selbst, oder es fehlt Ihnen später in der Rente.
Und dann die Jahre. Wer mit Mitte fünfzig ausscheidet, hat bis zum regulären Rentenbeginn oft mehr als zehn Jahre vor sich. Teilen Sie den Nettobetrag durch diese Jahre, rechnen Sie Inflation und ein paar schwächere Börsenjahre ein, und die beruhigende Zahl wird zu einem Jahresbetrag, der mit Ihrem bisherigen Lebensstandard wenig zu tun hat.
Bewährt hat sich eine bewusst vorsichtige Rechnung in drei Schritten:
- Nettobetrag nach Steuer, geschätzt mit Ihrem Steuerberater.
- Abzüglich der Kosten, die bisher der Arbeitgeber getragen hat, für jeden Monat ohne neue Position.
- Den Rest auf die Jahre bis zum Rentenbeginn verteilen, mit etwas höherer Inflation und etwas niedrigerer Rendite, als Sie hoffen.
Was dann übrig bleibt, ist Ihr Spielraum. Meist ist er kleiner als gedacht, und genau das ist eine nützliche Information.
Was Sie davon haben: Sie wissen, wie viele Monate das Paket tatsächlich trägt, und entscheiden auf dieser Grundlage, nicht auf Basis der Zahl unten im Vertrag.
Was viele härter trifft als der finanzielle Einschnitt
Das Geld lässt sich rechnen. Was sich schwerer rechnen lässt, ist der Rest. Mit der Position fallen die Aufgabe weg, die Wirkung und ein großer Teil dessen, wie Sie sich selbst beschreiben. Der Kalender, der jahrelang drei Wochen im Voraus voll war, ist an einem Dienstagvormittag leer. Beim Abendessen mit Freunden kommt die Frage „Und, was machst du jetzt?“, und die Antwort klingt beim dritten Mal nicht mehr so entspannt wie beim ersten.
Führungskräfte unterschätzen diesen Teil regelmäßig, gerade die erfolgreichen. Solange die Abfindung da ist, gibt es keinen äußeren Grund, sich zu bewegen. Den inneren Grund spüren viele erst nach Monaten, und dann hat der Markt die Lücke im Lebenslauf schon zu lesen begonnen. Warum das so ist und wie Entscheider eine längere Pause einordnen, steht im Beitrag Die Uhr läuft ab der Freistellung.
Wer bewusst aufhören will, soll das tun. Ein Ruhestand mit Mitte fünfzig kann eine gute Wahl sein, mit Beirat, Ehrenamt oder einem eigenen Projekt. Er verdient nur dieselbe Sorgfalt wie jede andere Entscheidung Ihrer Laufbahn: abgewogen, gerechnet, mit einem Datum, ab dem Sie es wissen wollen.
Frage eins: Ist das Paket fair?
Die erste Frage gehört in die Verhandlung, und sie hat mit Ihrer beruflichen Zukunft zunächst nichts zu tun. Gemeint ist: Bildet das Paket ab, was Ihnen nach Vertrag, Dauer der Zugehörigkeit und Ihrer Verhandlungsposition zusteht? Auf Führungsebene geht es dabei um mehr als die Höhe der Abfindung.
- Die Freistellung. Wie lange laufen Ihre Bezüge weiter, und dürfen Sie in dieser Zeit eine neue Position antreten?
- Das Outplacement-Budget. Lassen Sie sich das Budget zusichern, nicht den Anbieter. Dann wählen Sie selbst, wer zu Ihrer Ebene und Ihrem Markt passt. Wie das geht, steht im Beitrag Outplacement ist kein Geschenk.
- Zeugnis und Sprachregelung. Was intern und extern über Ihren Weggang gesagt wird, liest der Markt mit.
- Variable Vergütung und Zeitpunkt der Auszahlung. Beides beeinflusst, wie viel am Ende netto bleibt.
Für diese Frage brauchen Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht und Ihren Steuerberater. Sie ist eine juristische und finanzielle Frage, und sie hat eine Frist.
Frage zwei: Was machen Sie beruflich danach?
Die zweite Frage gehört an einen anderen Tisch. Sie lautet: Welche Rolle passt zu Ihnen, in welchem Markt, und wie viel Zeit haben Sie realistisch, sie zu finden? Dazu gehören drei Dinge: ein Bild davon, wie Personalberater und Entscheider Ihr Profil gerade lesen, eine Zielrolle, die sich in einem Satz sagen lässt, und ein Zeitfenster, das Sie aus der Rechnung in Kapitel zwei ableiten.
Wer beide Fragen vermischt, verliert doppelt. In der Verhandlung argumentiert er aus Kränkung oder Erschöpfung statt aus einem Plan. Er tauscht vielleicht zwei Monate Freistellung gegen etwas mehr Abfindung, obwohl er genau diese Monate für eine leise Sondierung gebraucht hätte. Und er startet später, weil die berufliche Frage erst beginnt, wenn das Paket steht. Aus der Unterschrift werden dann schnell vier, fünf Monate, in denen nichts passiert.
Dabei hilft ein Blick, den viele erst spät einnehmen: Die Abfindung ist auch Startkapital. Sie verschafft Ihnen Zeit, eine Position auszuwählen, statt die erste zu nehmen, die sich anbietet. Und sie erlaubt Ihnen, Ihr Profil neu zu beschreiben. Statt über den letzten Titel beschreiben Sie es über die Probleme, die Sie für ein Unternehmen lösen: einen Standort drehen, eine Fertigung in Serie bringen, einen Bereich nach einer Übernahme zusammenführen. So beschrieben, passt Ihre Erfahrung oft in mehr Branchen, als Ihr Lebenslauf vermuten lässt, und Personalberater können Sie einem konkreten Suchauftrag zuordnen.
Getrennt heißt nicht nacheinander. Beide Fragen laufen parallel, mit unterschiedlichen Gesprächspartnern. Ihr Anwalt kümmert sich um das Paket. Sie selbst kümmern sich, mit Sparring, um den Markt, und zwar ab der ersten Woche.
Ergebnis vom Ergebnis: Drei Wochen nach dem Trennungsgespräch sitzen Sie mit Ihrem Anwalt über dem Vertragsentwurf. Sie wissen, warum Sie auf vier Monaten Freistellung bestehen und auf dem frei wählbaren Outplacement-Budget, und Sie sagen es in einem Satz. Am Nachmittag haben Sie das zweite Gespräch mit einem Personalberater, der Ihre Zielrolle kennt. Und beim Abendessen beantworten Sie die Frage, was Sie jetzt machen, mit einer Antwort statt mit einem Achselzucken.
Dieser Beitrag beschreibt Erfahrungen aus der Karriereberatung und informiert allgemein, Stand Oktober 2026. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Wie Ihre Abfindung versteuert wird, ob eine Tarifermäßigung greift und welche Folgen ein Aufhebungsvertrag für Arbeitslosengeld, Kranken- und Rentenversicherung hat, prüfen ein Fachanwalt für Arbeitsrecht und Ihr Steuerberater. Für die rechtliche Seite erreichen Sie meinen Netzwerkpartner Till Hischemöller, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg, unter info@th-arbeitsrecht.de.