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Karriere-Blog · Trennung und Aufhebungsvertrag

„Warum sind Sie gegangen?“

Ein Satz, abgestimmt mit Aufhebungsvertrag und Referenzgebern, überall gleich erzählt: So glaubt man Ihnen die Trennungsgeschichte.

Veröffentlicht
Lesezeit
rund sieben Minuten
Für wen
Für Führungskräfte nach einer Trennung, ob mit Aufhebungsvertrag, Kündigung oder auf eigenen Wunsch

Die Frage kommt in jedem Gespräch mit einem Personalberater, meist in den ersten zehn Minuten. Viele Führungskräfte haben sich eine Antwort zurechtgelegt und merken erst im Gespräch, dass sie nicht trägt: zu lang, zu vorsichtig, oder sie passt nicht zu dem, was der frühere Vorgesetzte am Telefon sagt. Dieser Beitrag zeigt, was hinter der Frage steckt, welche vier Quellen ein Personalberater nebeneinanderlegt und wie Sie einen Satz bauen, der überall gleich klingt. Dadurch beantworten Sie die heikelste Frage im Gespräch in einer halben Minute, und das Gespräch dreht sich danach um das, was Sie als Nächstes bewirken wollen.

Seit 1998 sitze ich auf beiden Seiten dieser Frage. Als Headhunterin habe ich sie selbst gestellt, heute bereite ich Führungskräfte darauf vor, sie zu beantworten. Was mich dabei immer wieder überrascht: Die Antwort scheitert selten an der Trennung selbst. Restrukturierungen, neue Eigentümer, ein neuer CEO mit eigenem Team, das kennt jeder Personalberater. Sie scheitert daran, dass drei Menschen drei verschiedene Geschichten über denselben Weggang erzählen. Und eine davon sind Sie.

Was hinter der Frage steckt

„Warum sind Sie gegangen?“ klingt nach Neugier. Für den Personalberater ist es eine Risikofrage. Er stellt Ihnen in wenigen Wochen seinem Auftraggeber vor, und wenn nach Ihrer Einstellung etwas über Ihren Weggang bekannt wird, das er nicht wusste, steht sein Urteil in Frage. Er sucht also keine schöne Geschichte. Er sucht eine, die hält.

Dabei achtet er auf drei Dinge. Erstens: Ist der Anlass nachvollziehbar? Eine Zusammenlegung von Bereichen, ein Eigentümerwechsel oder ein neuer Vorgesetzter, der sein eigenes Team mitbringt, sind auf Führungsebene Alltag. Zweitens: Wie sprechen Sie über den früheren Arbeitgeber? Wer abrechnet, wirft Fragen zum eigenen Urteilsvermögen auf, auch wenn er in der Sache recht hat. Drittens, und das unterschätzen die meisten: Wie lange brauchen Sie für die Antwort?

Eine Trennungsgeschichte, die drei Minuten dauert, hat ein Problem, auch wenn jeder Satz stimmt. Die Länge verrät, dass die Sache noch arbeitet. Der Personalberater hört dann weniger auf den Inhalt als auf den Ton, und der Ton bleibt hängen. Ob Sie innerlich schon frei für das Neue sind, steht in einem eigenen Beitrag. Hier geht es um das Handwerk: was Sie sagen und mit wem Sie es abstimmen.

Was Sie davon haben: Sie wissen, worauf der Personalberater bei dieser Frage tatsächlich hört, und bereiten die Antwort auf seine Sorge hin vor statt auf Ihre.

Was Personalberater nebeneinanderlegen

Ein Personalberater verlässt sich nicht auf Ihre Erzählung allein. Bevor er Sie präsentiert, gleicht er ab, mal ausdrücklich, mal nebenbei. Vier Quellen spielen dabei zusammen:

  1. Ihre eigene Erzählung, im Gespräch, im Anschreiben, in der Kurzvorstellung am Telefon.
  2. Die Sprachregelung, also das, was Ihr früherer Arbeitgeber intern und extern über Ihren Weggang sagt. Sie steht oft im Aufhebungsvertrag oder in einer Pressemitteilung.
  3. Ihr Arbeitszeugnis, besonders der Schlusssatz, der den Grund des Ausscheidens nennt.
  4. Ihre Referenzgeber, also die Menschen, die er anruft, und die, die er auf Führungsebene auch ohne Ihr Wissen anrufen kann. Die Branchen sind eng, der Weg vom Personalberater zu Ihrem früheren Aufsichtsrat ist oft ein einziger Anruf.

Dazu kommt Ihr LinkedIn-Profil. Steht dort seit Monaten noch die alte Position, oder ein Abschied, der anders klingt als Ihr Gespräch, fällt das auf.

Widersprüche zwischen diesen Quellen sind gefährlicher als jeder Anlass. „Auf eigenen Wunsch“ im Zeugnis, „im Zuge der Neuausrichtung“ in der Pressemitteilung und im Gespräch eine lange Geschichte über den neuen CEO: Jede Version für sich wäre in Ordnung. Zusammen wirken sie so, als wollten Sie etwas verbergen. Ein Personalberater, der so etwas bemerkt, fragt selten nach. Er stellt einen anderen Kandidaten vor.

Was Sie davon haben: Sie sehen Ihre Trennungsgeschichte so, wie ein Personalberater sie sieht: als Abgleich von vier Quellen, die Sie zum großen Teil selbst beeinflussen können.

Der eine Satz: Anlass, Anteil, Richtung

Die Antwort, die trägt, ist kurz. Sie besteht aus einem Satz, höchstens zwei, und hat drei Teile.

Der Anlass, sachlich. Was ist passiert, ohne Wertung und ohne Schuldige? „Nach dem Verkauf an einen Finanzinvestor wurde die Geschäftsführung von drei auf zwei Positionen verkleinert.“

Ihr Anteil, ehrlich. Was war Ihre Entscheidung, was Ihre Rolle? „Die neue Struktur hätte meinen Bereich zu einer Funktion unterhalb der Geschäftsführung gemacht, und das wollte ich nicht.“ Oder, wenn es so war: „Der neue CEO wollte die Vertriebsorganisation anders aufstellen als ich, und wir haben uns gemeinsam getrennt.“ Diese Ehrlichkeit kostet Sie nichts. Ein Personalberater erkennt geglättete Geschichten an Formulierungen, die nach Pressestelle klingen, und er weiß, dass auf Führungsebene kaum jemand ohne eigenen Anteil geht.

Die Richtung, nach vorn. Der letzte Halbsatz führt vom Gestern ins Heute: „Ich suche jetzt eine Rolle, in der ich ein Geschäft nach einer Übernahme wieder auf Wachstum stelle.“ Mit diesem Halbsatz geben Sie dem Gespräch die Richtung. Der Personalberater fragt danach nach Ihrem Zielbild und nicht nach weiteren Details zur Trennung.

Drei Muster, die sich bewährt haben:

  • Restrukturierung: Anlass als Strukturentscheidung benennen, die Zahl der Positionen oder Ebenen dazu, kein Wort über Personen.
  • Neuer Vorgesetzter oder neue Eigentümer: von „unterschiedlichen Vorstellungen“ sprechen und eine davon konkret machen, damit es nicht nach Ausrede klingt.
  • Eigene Entscheidung: sagen, was Sie gesucht haben und warum es dort nicht mehr zu finden war, ohne den früheren Arbeitgeber kleinzumachen.

Getestet wird der Satz laut, am besten mit jemandem, der Ihnen widerspricht. Er sitzt, wenn er ohne Pause kommt und die Rückfrage danach auf Ihre Zukunft zielt.

Was Sie davon haben: Sie haben einen Satz, der den Anlass erklärt, Ihren Anteil benennt und das Gespräch in Richtung Ihrer nächsten Rolle lenkt.

Sprachregelung und Referenzgeber abstimmen

Der beste Satz hilft wenig, wenn er nur in Ihrem Kopf existiert. Deshalb gehört die Trennungsgeschichte in die Verhandlung des Aufhebungsvertrags, nicht erst in die Vorbereitung auf das erste Gespräch.

Die Sprachregelung im Aufhebungsvertrag. Auf Führungsebene ist es üblich, eine gemeinsame Formulierung für den Weggang zu vereinbaren, intern, gegenüber Kunden und gegenüber der Presse. Achten Sie darauf, dass diese Formulierung zu Ihrem Satz passt. Wer im Vertrag „im besten gegenseitigen Einvernehmen“ unterschreibt und im Gespräch „man hat mich rausgedrängt“ erzählt, hat sich selbst widersprochen. Für die rechtliche Gestaltung ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht zuständig. Den Inhalt des Satzes sollten Sie vorher kennen.

Das Zeugnis. Sie haben Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis (§ 109 GewO). Formulierung zum Ausscheiden, Dank und Bedauern im Schlusssatz und die Beschreibung Ihrer letzten Aufgabe sollten zur selben Geschichte gehören. Viele Führungskräfte verhandeln ein Recht, den Entwurf selbst vorzulegen. Das lohnt sich.

Die Referenzgeber. Wählen Sie zwei, drei Menschen, die Ihre Arbeit aus der Nähe kennen und deren Wort im Markt Gewicht hat: ein früherer Vorgesetzter, ein Aufsichtsrat, ein Kunde oder Gesellschafter. Rufen Sie sie an, bevor ein Personalberater es tut. Sagen Sie ihnen Ihren Satz, und fragen Sie, ob er für sie stimmt. Viele sind dankbar dafür, weil sie nicht aus dem Stegreif über eine Trennung sprechen wollen. Erzählen Sie ihnen auch, welche Rolle Sie jetzt suchen. Dann kann ein Referenzgeber mehr als bestätigen: Er kann sagen, warum Sie dafür passen.

LinkedIn. Aktualisieren Sie das Profil, sobald die Sprachregelung offiziell ist. Ein kurzer, freundlicher Abschiedsbeitrag ist möglich. Er folgt derselben Formulierung und enthält keine Andeutungen.

Was Sie davon haben: Wenn der Personalberater abgleicht, findet er vier Mal dieselbe Geschichte, und die Frage nach Ihrem Weggang ist für ihn erledigt.

Erzählen, bis es nüchtern klingt

Ein abgestimmter Satz muss noch gesprochen werden, und zwar oft. In den ersten Wochen nach einer Trennung erzählen Führungskräfte ihre Geschichte vielen Menschen: der Familie, Freunden, dem Steuerberater, früheren Kollegen. Jede dieser Fassungen ist länger und persönlicher als die, die ein Personalberater hören sollte. Das ist in Ordnung, solange beide Fassungen getrennt bleiben.

Hilfreich ist ein einfacher Test vor dem ersten Gespräch mit einem Personalberater. Sprechen Sie den Satz auf das Handy und hören Sie ihn am nächsten Morgen an. Wenn Sie dabei Ärger, Rechtfertigung oder Unsicherheit hören, hört der Personalberater es auch. Dann ist der Satz noch zu lang, oder die Trennung ist noch zu nah. Beides lässt sich ändern, das eine durch Kürzen, das andere durch Zeit und Sparring.

Und wenn nachgefragt wird? Dann geben Sie ein Detail mehr, sachlich, und kehren zur Richtung zurück. Mehr will der Personalberater selten wissen. Er will sehen, dass die Frage Sie nicht aus dem Konzept bringt.

Ergebnis vom Ergebnis: Dienstag, Videocall mit einem Personalberater, der ein Mandat für eine Geschäftsführung im Maschinenbau hat. Nach fünf Minuten kommt die Frage. Sie antworten in zwei Sätzen, ohne Pause, ohne Nachsatz. Er nickt, notiert etwas und fragt: „Und was wäre für Sie der nächste Schritt?“ Eine Woche später ruft er Ihren früheren Aufsichtsratsvorsitzenden an und hört dieselbe Geschichte, in fast denselben Worten. In seinem Bericht an den Auftraggeber steht über Ihren Weggang ein einziger Satz, und der Rest handelt von dem, was Sie dort bewirken können.

Dieser Beitrag beschreibt Erfahrungen aus der Karriereberatung und informiert allgemein, Stand Oktober 2026. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Wie Sprachregelung, Zeugnis und Aufhebungsvertrag rechtlich gestaltet werden, klärt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Sabine Lanius
Über die Autorin

Sabine Lanius ist Executive Karriereberaterin und ehemalige Headhunterin. Aktiv im Bereich Executive Sparring, Executive Search und berufliche Neuorientierung seit 1998. Rund 1.500 Führungskräfte beraten. Unabhängig von Unternehmen und Personalberatungen.

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